Eingruppierung E3 anstatt E 6
#1

Hallo!
Ich habe ein Stellenangebot im Büro für Soziales in einer Gemeinde. Die Stelle war in Tvöd 6 ausgeschrieben. Nun bekomme ich Tvöd 3 angeboten, da ich keine Verwaltungsfachangestellte bin, sondern nur Kauffrau für Bürokommunikation.

Wer kann mir weiterhelfen? Wo kann ich diese Bestimmungen nachlesen?
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#2

Du bist so zu bezahlen wie die Stelle bewerertet ist und Dir die Aufgaben übertragen worden sind. Wenn Dir nur Arbeiten EG 3 übertragen werden, weil Du keine Verwaltungsausbildung hast, gibt's nur EG 3. Wird Dir die E6 Stelle vollumfänglich übertragen, weil man meint, Du schaffst das auch ohne Ausbildung, ist Dir E6 zu zahlen.
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#3

Die Stelle ist E6 und ich soll alle Tätigkeiten übernehmen. Es betrifft Rheinland-Pfalz und der Personaler bezieht sich auf die Ausbildungs und Prüfungspflicht nach dem Bezirkstarifvertrag:
http://ksi-mainz.de/fileadmin/pdf/bezirk...ertrag.pdf
Bin aber auch über 40 und habe eine abgeschlossene Ausbildung und in § 3 stehen die Ausnahmen und ich bin dadurch die Ausnahme . Oder nicht??

Ich verstehe es NICHT.......
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#4

(25.05.2016, 21:11)Gast schrieb:  Die Stelle ist E6 und ich soll alle Tätigkeiten übernehmen. Es betrifft Rheinland-Pfalz und der Personaler bezieht sich auf die  Ausbildungs und Prüfungspflicht nach dem Bezirkstarifvertrag:
http://ksi-mainz.de/fileadmin/pdf/bezirk...ertrag.pdf
Bin aber auch über 40 und habe eine abgeschlossene Ausbildung und in § 3 stehen die Ausnahmen und ich bin dadurch die Ausnahme . Oder nicht??

Ich verstehe es NICHT.......

Hallo,
schau mal hier: Ausübung höherwertige Tätigkeiten


https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...45389.html
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