Eingruppierung E8 als gelernte Versicherungskauffrau
#1

Hallo, 

Ich habe 20 Jahre den Beruf der Versicherungskauffrau in der freien Wirtschaft ausgeübt und bin nun in die Gemeindeverwaltung gewechselt. Mein Aufgabenbereich ist nun: Versicherungen, Tourismus, Veranstaltungen, Gewerbean- und -Abmeldungen. Zudem mache ich Urlaubsvertretung im Einwohnermeldeamt. Habe ich die Möglichkeit ohne einen Verwaltungslehrgang in die Entgeltgruppe 8 zu kommen?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Zitieren
#2

Mit 3-Jähriger Ausbildung ist erst bei E9a Schluss. E8 ist also drin. Kommt aber immer auf die Stellenbewertung an und meistens wollen die einem nicht mehr zahlen, als sie müssen. Ich kann da aus Erfahrung sprechen.
Zitieren
#3

Wenn in Deinem Bundesland eine Prüfungspflicht gilt, entfällt diese nach 15 Jahren Zugehörigkeit. Dann KANN der Arbeitgeber Dir auch höherwertigere Tätigkeiten zuweisen. Er KANN, MUSS aber nicht.
Zitieren
#4

(02.02.2022, 10:30)Gast schrieb:  Wenn in Deinem Bundesland eine Prüfungspflicht gilt, entfällt diese nach 15 Jahren Zugehörigkeit. Dann KANN der Arbeitgeber Dir auch höherwertigere Tätigkeiten zuweisen. Er KANN, MUSS aber nicht.

Die Zuweisung höherwertiger Aufgaben ist grundsätzlich unabhängig von der Prüfungspflicht möglich. Eventuell setzt der eine bezirkliche Tarifvertrag da Grenzen. Daran kann man aber Zweifel haben.
Davon zu unterscheiden ist die Frage der Eingruppierung. Hinsichtlich der Eingruppierung sieht es dann anders aus. Dort gibt es aber ggf. eine Zulage. Eine Befreiung von der Prüfungspflicht (soweit diese in dem Bundesland Anwendung findet) greift im TVöD ggf. nach 20 Jahren nicht nach 15 Jahren Tätigkeit "bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers