Eingruppierung EG 10 ohne Angestelltenlehrgang 2
#1

Ich bin 56 und habe in den Jahren 1984 bis 1987 die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolviert.
Ich bin also seit 39 Jahren im öffentlichen Dienst - immer noch in der gleichen Verwaltung.

Nun wurde mir eine Stelle in EG 10 angeboten.
Ich habe keinen Al 2 (BL 2).
Es ist aber doch trotzdem möglich, aufgrund meiner Berufserfahrung ohne abgelegte Prüfung in diese EG eingruppiert zu werden?

Für diesbezügliche Infos wäre ich sehr dankbar.
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#2

Eine Eingruppierung in die E10 ist grundsätzlich möglich. Je nach Details kann auch eine Eingruppierung in die nächste niedrigere Entgeltgruppe zutreffend sein. Kommt an auf den Tarifvertrag, den Abschnitt der Entgeltordnung, ggf. die Fallgruppe und ggf. ob jemand als sonstiger Beschäftigter anzusehen ist.
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