Warum wird bei der Eingruppierung im TVÖD in der Anlage 1 zur Entgeltordnung VKA Teil B Bereich Kassen- und Rechnungswesen die Entgeltgruppe 5 garnicht erwähnt?
Wird sie doch.
"Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte in Kassen, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten führen
oder verwalten.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
2. Kassiererinnen und Kassierer in kleineren Kassen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
3. Zahlstellenverwalterinnen und -verwalter größerer Zahlstellen.
4. Verwalterinnen und Verwalter von Einmannkassen."