19.11.2022, 07:49
Ich habe mal eine Frage zu meiner Eingruppierung.
Tätigkeit:
Überwachung des ruhenden Verkehrs (Außendienst), Überwachung der Straßenreinigungssatzung (Außendienst), sowie weitere Ermittlungen im Außendienst bei Bedarf.
Eingruppiert ist die Tätigkeit in EG 5 (FG2), sozusagen identisch von der Höhe mit E6.
Warum wird eigentlich nicht gleich eine Eingruppierung in E6 vorgenommen?
Welchen Vorteil hat so der Arbeitgeber?
Tätigkeit:
Überwachung des ruhenden Verkehrs (Außendienst), Überwachung der Straßenreinigungssatzung (Außendienst), sowie weitere Ermittlungen im Außendienst bei Bedarf.
Eingruppiert ist die Tätigkeit in EG 5 (FG2), sozusagen identisch von der Höhe mit E6.
Warum wird eigentlich nicht gleich eine Eingruppierung in E6 vorgenommen?
Welchen Vorteil hat so der Arbeitgeber?