Eingruppierung EG5 Ordnungsamt TVöD VKA
#1

Ich habe mal eine Frage zu meiner Eingruppierung.

Tätigkeit: 

Überwachung des ruhenden Verkehrs (Außendienst), Überwachung der Straßenreinigungssatzung (Außendienst), sowie weitere Ermittlungen im Außendienst bei Bedarf.

Eingruppiert ist die Tätigkeit in EG 5 (FG2), sozusagen identisch von der Höhe mit E6.

Warum wird eigentlich nicht gleich eine Eingruppierung in E6 vorgenommen?

Welchen Vorteil hat so der Arbeitgeber?
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#2

Wie kommst Du darauf, dass Entgeltgruppe 5 und 6 von der Höhe des Gehalts identisch sind?
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#3

(19.11.2022, 08:09)Gast schrieb:  Wie kommst Du darauf, dass Entgeltgruppe 5 und 6 von der Höhe des Gehalts identisch sind?

E 5  FG 2 ist identisch, deshalb frage ich ja auch.....
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#4

E5 Fallgruppe 2 ist nicht identisch. Worauf stützt sich diese Annahme?
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#5

Auf die Gehaltsabrechnung, analog E6
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#6

Auf die Gehaltsabrechnung, analog E6
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#7

Auf der Gehaltsabrechnung steht analog E6?
Das hat nichts mit dem Tarifvertrag zu tun. Was der Arbeitgeber dort macht kann hier niemand ohne deutlich mehr Informationen nachvollziehen.
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