22.08.2012, 12:53
Hallo Forum,
ich liege hier als Personalrat gerade mit der Geschäftsleitung unserer Kleinstadt im Clinch.
Unser Auszubildender als Elektroniker hat seine Ausbildung mit gut abgeschlossen und ist nun übernommen worden. Allerdings bestehen Differenzen wegen der Eingruppierung.
Die Geschäftsleitung beharrt auf Entgeltgruppe 4 (4 mit ausstehendem Aufstieg nach 4a und Überleitung nach EG4). Ich dagegen bin der Auffassung, dass ein Facharbeiter mit dreijähriger Ausbildung nach BMT-G Stufe 4, mit ausstehendem Aufstieg nach 5 und 5a einzugruppieren und deswegen nach TVÜ-VKA nach Entgeltgruppe 5 überzuleiten ist.
Was ist nun hier richtig? Lohnt es sich hartnäckig dran zu bleiben, oder erliege ich einem Irrtum?
Danke im Voraus, Stodara
ich liege hier als Personalrat gerade mit der Geschäftsleitung unserer Kleinstadt im Clinch.
Unser Auszubildender als Elektroniker hat seine Ausbildung mit gut abgeschlossen und ist nun übernommen worden. Allerdings bestehen Differenzen wegen der Eingruppierung.
Die Geschäftsleitung beharrt auf Entgeltgruppe 4 (4 mit ausstehendem Aufstieg nach 4a und Überleitung nach EG4). Ich dagegen bin der Auffassung, dass ein Facharbeiter mit dreijähriger Ausbildung nach BMT-G Stufe 4, mit ausstehendem Aufstieg nach 5 und 5a einzugruppieren und deswegen nach TVÜ-VKA nach Entgeltgruppe 5 überzuleiten ist.
Was ist nun hier richtig? Lohnt es sich hartnäckig dran zu bleiben, oder erliege ich einem Irrtum?
Danke im Voraus, Stodara