22.12.2023, 08:28
Einen schönen guten Tag,
ab dem 01.03.24 fange ich als Gesundheits- und Pflegeassistentin (2 Jährige abgeschlossene Ausbildung) in einen neuen Betrieb an TVÖD (TVÜ-VKA ). Dieser Betrieb stuft mich in P5 ein. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber, der auch über TVöD-k bezahlt, wurde ich in P6 eingruppiert. Meiner Meinung nach ist es falsch mich in P5 einzugruppieren, da man in P6 eingruppiert wird, wenn man mindestens eine 1-jährige Ausbildung abgeschlossen hat. Die ich nachweisen kann.
Mit freundlichen Grüßen
ab dem 01.03.24 fange ich als Gesundheits- und Pflegeassistentin (2 Jährige abgeschlossene Ausbildung) in einen neuen Betrieb an TVÖD (TVÜ-VKA ). Dieser Betrieb stuft mich in P5 ein. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber, der auch über TVöD-k bezahlt, wurde ich in P6 eingruppiert. Meiner Meinung nach ist es falsch mich in P5 einzugruppieren, da man in P6 eingruppiert wird, wenn man mindestens eine 1-jährige Ausbildung abgeschlossen hat. Die ich nachweisen kann.
Mit freundlichen Grüßen