22.12.2017, 17:52
Hallo.
Ich habe meine Ausbildung bei der Agentur für Arbeit gemacht und danach die Personalentwicklungsmaßnahme in den gehobenen Dienst der Agentur für Arbeit zur Leistungssachbearbeiterin SGB 2.
Seit 4 Jahren bin ich nun als diese beschäftigt.
Letztes Jahr habe ich zum Landratsamt gewechselt und bin noch immer Leistungssachbearbeiterin SGB 2. Hierzu würde ich in die E9b gehören, dies erkennt man mir jedoch wegen fehlendem Jurastudium oder AL2 nicht an.
Ist das wirklich richtig?
Ich habe meine Ausbildung bei der Agentur für Arbeit gemacht und danach die Personalentwicklungsmaßnahme in den gehobenen Dienst der Agentur für Arbeit zur Leistungssachbearbeiterin SGB 2.
Seit 4 Jahren bin ich nun als diese beschäftigt.
Letztes Jahr habe ich zum Landratsamt gewechselt und bin noch immer Leistungssachbearbeiterin SGB 2. Hierzu würde ich in die E9b gehören, dies erkennt man mir jedoch wegen fehlendem Jurastudium oder AL2 nicht an.
Ist das wirklich richtig?