Eingruppierung Leitung Ambulant Betreutes Wohnen für psychisch Erkrankte Menschen
#1

Ich leite für unsere Einrichtung das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und oder einer Suchterkrankung.
Wir haben in meinem Bereich ca 170 Klienten. Mein Team besteht mittlerweile aus 20 Mitarbeitern.
Ich bin in S12 Stufe 4 eingruppiert, was mir aber aufgrund der Größe der Abteilung als zu niedrig erscheint. Welche Entgeltgruppe wäre realistisch oder ist S12 tatsächlich die übliche Entgeltgruppe?

Ich bin übrigens Diplom Sozialpädagoge mit staatlicher Aberkennung.
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#2

Kommt denn überhaupt ein Tarifvertrag (kraft arbeitsvertaglicher Vereinbarung) zur Anwendung?
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#3

Ja, mein Arbeitgeber zahlt nach TVÖD SUE und gruppiert auch entsprechend ein. Bei mir im Arbeitsvertrag steht auch S12. Begonnen habe ich mit S12 2. Das war zu Beginn auch in Ordnung für mich, da ich den Bereich erst wieder neu aufbauen musste. Nun ist meine Abteilung aber mehr wie drei Mal so groß wie zu Beginn meiner Tätigkeit.. Man kann mir also keine Erfolglosigkeit vorwerfen. Mittlerweile ist meine Abteilung zur tragenden Säule geworden. Nun würde ich eben gern nachverhandeln. Und da stellt sich die Frage welche Eingruppierung für mich in Frage käme.
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#4

Und Personalverantwortung für 20 (12 Vollzeitkräfte und 8 Teilzeitkräfte) Mitarbeitende ist eben auch nicht ganz ohne.
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