Eingruppierung TVöD SuE
#1

Hallo,

ich arbeite bereits jahrelang im ASD in S14 und werde demnächst in den Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt wechseln. Dort habe ich genauso Fallverantwortung bei Hilfe zur Erziehung und der Hilfeplanung. Jedoch habe ich keine Inobhutnahmen oder Bearbeitung von Kinderschutzmeldungen. Kann mein Arbeitgeber mich jetzt heruntergruppieren in S12 oder kann ich in S14 bleiben? Falls ja auf welcher Grundlage? Was muss dafür erfüllt sein?

Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen Wink
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