05.05.2020, 14:00
Hallo zusammen,
ich bin seit 8 Jahren im Vorzimmer des Bürgermeisters einer Gemeinde mit 12.000 Einwohnern beschäftigt, war vorher bei einem Verlag u.a. als selbstständige Redakteurin tätig. Ich war anfangs eingestuft in EG 5, Stufe 2 und bin jetzt in Stufe 4. Zwischenzeitlich (2018) habe ich einen Antrag gestellt auf Höhergruppierung, der aber lt. Aussage unserer Personalfachwirtin abgelehnt wurde (das Schreiben durfte ich allerdings nicht sehen). Neben dem Vorzimmer mit seinen umfassenden Aufgaben mache ich auch stellvertretend den Sitzungsdienst.
Meine Fragen: Stimmt diese Eingruppierung überhaupt? Gibt es eine Möglichkeit der Höhergruppierung und welche Voraussetzungen brauche ich dafür? Ich habe auch gelesen, dass es für diese EG 5 die Möglichkeit eines finanziellen Zuschlags gibt.
Ich hoffe auf Unterstützung, weil ich nicht weiß, wer mir sonst meine Fragen beantworten kann. Zu unserer Personalerin habe ich nämlich keinerlei Vertrauen.
ich bin seit 8 Jahren im Vorzimmer des Bürgermeisters einer Gemeinde mit 12.000 Einwohnern beschäftigt, war vorher bei einem Verlag u.a. als selbstständige Redakteurin tätig. Ich war anfangs eingestuft in EG 5, Stufe 2 und bin jetzt in Stufe 4. Zwischenzeitlich (2018) habe ich einen Antrag gestellt auf Höhergruppierung, der aber lt. Aussage unserer Personalfachwirtin abgelehnt wurde (das Schreiben durfte ich allerdings nicht sehen). Neben dem Vorzimmer mit seinen umfassenden Aufgaben mache ich auch stellvertretend den Sitzungsdienst.
Meine Fragen: Stimmt diese Eingruppierung überhaupt? Gibt es eine Möglichkeit der Höhergruppierung und welche Voraussetzungen brauche ich dafür? Ich habe auch gelesen, dass es für diese EG 5 die Möglichkeit eines finanziellen Zuschlags gibt.
Ich hoffe auf Unterstützung, weil ich nicht weiß, wer mir sonst meine Fragen beantworten kann. Zu unserer Personalerin habe ich nämlich keinerlei Vertrauen.