Ich bin in E8 im Vorzimmer BM mit 50 % angestellt. Nun arbeite ich 10 % mehr und bin im Digitalisierungsteam und für die OZG-Umsetzung zuständig. Ist dies anders bewertet?
Ich kenne zwar nicht die konkrete Ausgestaltung deiner bisherigen und deiner nun zusätzlichen Tätigkeit, aber für die "üblichen" Aufgaben Vorzimmer BM war EG 8 m. E. zu hoch. Mit 20 % (gemessen an deiner Arbeitszeit) OZG-Umsetzung könnte EG 8 jetzt zu rechtfertigen sein, EG 9a aber keinesfalls.