Eingruppierung Vorzimmer + Digitalisierung / OZG
#1

Ich bin in E8 im Vorzimmer BM mit 50 % angestellt. Nun arbeite ich 10 % mehr und bin im Digitalisierungsteam und für die OZG-Umsetzung zuständig. Ist dies anders bewertet?
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#2

Nach meiner Auffassung kannst du in die E 9a höhergruppiert werden, wenn deine Arbeitsvorgänge jetzt zeitlich mindestens zu 50 % selbstständige Leistungen umfassen. Für die E 8 braucht es nur zu 33 % selbstständige Leistungen.

Siehe https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingr...rkmale.php

Ob deine Tätigkeit in OZG und Digitalisierung das rechtfertigt, kann ich nicht beurteilen.
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#3

Ich kenne zwar nicht die konkrete Ausgestaltung deiner bisherigen und deiner nun zusätzlichen Tätigkeit, aber für die "üblichen" Aufgaben Vorzimmer BM war EG 8 m. E. zu hoch. Mit 20 % (gemessen an deiner Arbeitszeit) OZG-Umsetzung könnte EG 8 jetzt zu rechtfertigen sein, EG 9a aber keinesfalls.
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