Hallo,
ich habe auch eine Frage zur Eingruppierung.
Ich bin im Vorzimmer eines Finanzpräsidenten und werde nach E5 bezahlt, also als Schreibkraft mit Schreibzulage. Die Schreibzulage war eine Besitzstandszulage, die jetzt bei jeder Tariferhöhung um 10 % abgeschmolzen wird. Tätigkeitsbeschreibungen gibt es bei uns nicht.
Meine Beurteilung ist eigentlich gut mit 13 Punkten. Auf Nachfragen beim Chef, bekomme ich nur zur Antwort, da ist nicht mehr drin. Ich muss dazu sagen, wir sind eine Mittelbehörde.
Ist das eigentlich in Ordnung?
Ja. Unsere Vorzimmerdamen kriegen das auch. Nur die vom Landrat kriegt glaube ich mehr.
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Moin,
gehe ich recht davon aus, dass das eine Frage zur Eingruppierung nach dem TV-L ist? Die meisten hier bewegen sich im Bereich des TVöD VKA.
Nach ZVöD VKA wäre die Information des Vorgesetzten richtig. Mehr als EG 5 ginge nur außertariflich (wobei zumindest in Niedersachsen eine pauschale Vereinbarung zur Eingruppierung der Vorzimmer in bestimmten Führungsebenen getroffen wurde).
Viele Grüße
1887
Hallo,
ja, das war eine Frage zur Eingruppierung nach dem TV-L.
Ich glaube dass es in verschiedenen Bundesländern Vereinbarungen gibt, wonach die Vorzimmerdamen höher eingruppiert sind.
Ich finde es halt nur etwas ungerecht, dass ich als Vorzimmer genauso eingruppiert bin, wie unsere Damen aus dem Schreibbüro. Versteht mich jetzt nicht falsch, die Damen sind nicht dümmer oder sonst wie. Sie arbeiten halt eben ihre Aufträge ab und gehen dann nach Hause. Im Vorzimmer geht das meist nicht so. Und die Aufgaben sind ja doch oft vielfältiger.
Also wenn Ihr mal was hören solltet, dass auch die Vorzimmer besser bezahlt werden, könnt Ihr mir ja Bescheid geben.
Vielen Dank also für Eure Nachrichten und viele Grüße
Bei uns (Großstadt in NRW) haben Vorzimmerkräfte EG6, in Vorzimmern der Dezernenten EG8.
EG 6 sollte möglich sein - EG 8 ist meiner Meinung nach zu viel.
Habe erst kürzlich eine Stellenausschreibung für das Vorzimmer des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock gelesen. Diese Stelle wird mit eine E8 vergütet.
in Landesbehörden ist die E6 eigentlich Standard, Ausnahmen sind Vorzimmerkräfte bei Ministern und Direktoren, da haben einige sogar die E10 bei uns hier im Bundesland. Allerdings auch AL II bekommen.
Bei Kommunen gibt es oft die E8 habe ich gelesen: Grundlage sind dann allerdings die Tätigkeiten. Bei E6 z.B. bei ner Landesbehörde macht man dann auch Haushalt, Reisekostenabrechnung, Fortbildungsmittelverwaltung, Bestellvorgänge für die Abteilung.