Eingruppierung Wortwahl
#1

Ich würde gerne wissen, welche Wörter ich in der Tätigkeitsbeschreibung für EG 12-13 verwenden soll. Als Administrative referent habe ich nur E9a.  Erläuterung unseres PER "Die Wortwahl ist nicht angemessen". Gibt es ein Handbuch, das ich verwenden kann?
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#2

Ziel der Tätigkeitsbeschreibung ist die Beschreibung der Tätigkeit. Der plumpe Versuch, stattdessen die Begriffe, die das Bewertungsergebnis darstellen, zu verwenden, führt meist zum Unwillen der Bewerter. Ansonsten gibt es keine verbotenen Begriffe. Es gibt natürlich diverse Bücher und Handlungshilfen. Aber für die Tätigkeitsbeschreibung braucht man diese eigentlich nicht.

Um eine E13 zu begründen, braucht man in den meisten Abschnitten der Entgeltordnung eine Herausarbeitung der Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit.
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#3

Ich stimme zu, dass dies nur eine Ausrede ist, aber ich würde gerne die Namen einiger Bücher und Handlungshilfen wissen und mit deren Hilfe so detailliert wie möglich die Tätigkeitsbeschreibung schreiben.
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#4

Erläuterungen BVA
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Beho...erung.html

Richter / Gamisch / Mohr
Stellenbeschreibung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst
Nach TVöD, TV-L, TV-H, TV-V, AVR, BAT-KF

Kaufung
Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L
Eingruppierung - Bewertungsverfahren - Stellenbeschreibung - Arbeitshilfen und Übersichten

Teichert / Salomon-Hengst
Lexikon der Eingruppierung
für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Alphabetisches Nachschlagewerk

Daneben gibt es Bücher zur Eingruppierung jeweils spezifisch für Tarifvertäge
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#5

(17.01.2024, 18:50)Gast schrieb:  … Um eine E13 zu begründen, braucht man in den meisten Abschnitten der Entgeltordnung eine Herausarbeitung der Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit.
Was ist mit „Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit“ gemeint?
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#6

Wahrscheinlich: Tätigkeit erfordert eine wissenschaftliche Hochschulbildung.
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#7

Das ist ja auch die tarifliche Regelung. Ich habe aber schon mehrfach festgestellt, dass (kommunale und staatliche) AG verlangen, dass eine wissenschaftliche Tätigkeit auszuüben sei. Deshalb sollte z.B. die Stelle als Vorsitzender (Volljurist) für einen Rechtsausschuss nur in der EG 12 eingestellt werden. Fast alle BewerberInnen waren nicht bereit, eine solche Stelle anzunehmen. Ein Bewerber hat auf die EG 13 bestanden und dann auch letztendlich bekommen.
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#8

Aha.
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