19.02.2020, 15:17
Hallo,
ich gehöre einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an.
Dort bin ich in die Stufe 9b gemäß TVöD eingruppiert.
Vor fünf Jahren wurde ich zum Geschäftsführer unserer 100%igen Tochterfirma ernannt, das auch notariell beglaubigt wurde.
Seit diesem Tag kamen zusätzliche Aufgaben sowie Verantwortung zu meiner eigentlichen Arbeit hinzu, allerdings ohne Vergütung.
Mittlerweile nimmt die Arbeit der Tochterfirma mehr Zeit in Anspruch als meine eigentlichen Aufgaben.
Deshalb meine Frage, wie und ob man mich in eine höhere Stufe eingruppieren kann?
Mein Vorgesetzter (Geschäftsführer der Mutterfirma) ist in der Tochterfirma gleichstellter Geschäftsführer.
Dieser bekommt zwar keine extra Vergütung, führt aber auch keinerlei Arbeiten für diese durch. Er trägt allein mit die Verantwortung.
Mein Vorgesetzter ist in die Entgeldgruppe 14 eingruppiert.
ich gehöre einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an.
Dort bin ich in die Stufe 9b gemäß TVöD eingruppiert.
Vor fünf Jahren wurde ich zum Geschäftsführer unserer 100%igen Tochterfirma ernannt, das auch notariell beglaubigt wurde.
Seit diesem Tag kamen zusätzliche Aufgaben sowie Verantwortung zu meiner eigentlichen Arbeit hinzu, allerdings ohne Vergütung.
Mittlerweile nimmt die Arbeit der Tochterfirma mehr Zeit in Anspruch als meine eigentlichen Aufgaben.
Deshalb meine Frage, wie und ob man mich in eine höhere Stufe eingruppieren kann?
Mein Vorgesetzter (Geschäftsführer der Mutterfirma) ist in der Tochterfirma gleichstellter Geschäftsführer.
Dieser bekommt zwar keine extra Vergütung, führt aber auch keinerlei Arbeiten für diese durch. Er trägt allein mit die Verantwortung.
Mein Vorgesetzter ist in die Entgeldgruppe 14 eingruppiert.