22.03.2024, 17:55
Hallo Kollegen,
wir bekommen im Betrieb (Schwimmbad) demnächst eine Überleitung zum TV-V.
Ich finde zum konkreten Beispiel leider keine aussagekräftigen Referenzen.
Ein Mitarbeiter ist bisher in TVöD 6 als Schichtleitung angestellt und hat einen ausgeschiedenen Meister, der als Technische Leitung angestellt war, vertreten.
Nun wurde er befördert zur Technischen Leitung und zusätzlich noch zur stellvertretenden Betriebsleitung. Dieses Jahr beginnt er seinen Meisterlehrgang.
Das bedeutet, der MA ist nun Stellvertretende Betriebsleitung, Technische Leitung und Schichtleitung, er übernimmt Werke-intern Mehraufgaben in diversen Einrichtungen und ist unter anderem als Ausbilder für Fachangestellte für Bäderbetriebe; Betriebsinterne Elektrofachkraft; Fachkundige Person zur Überprüfung von Brandschutzklappen; Befähigte Person zur Errichtung und Instandsetzung von Brandabschottungen; Befähigte Person zur Überprüfung von Leitern, Tritten und Arbeitsgerüsten; Hygienebeauftragter für Lüftungsanlagen mit und ohne Luftbefeuchtern, Befähigte Person zur Probenahme von Laborproben für Trinkwasser sowie Schwimm- und Badewasser; Saunameister und Unterwiesene Person Lüftungsanlagen 1&2 für diverse Bereiche und Tätigkeiten zuständig. Außerdem schließt er im April 2025 seinen Meisterlehrgang ab.
Mit der Neu-Eingruppierung im TV-V soll eine gerechtfertigte Eingruppierung des Mitarbeiters erfolgen.
Welche EG mit welchen Begründungen kann man dem MA zusprechen?
Vielen Dank für eure Hilfe und Informationen.
wir bekommen im Betrieb (Schwimmbad) demnächst eine Überleitung zum TV-V.
Ich finde zum konkreten Beispiel leider keine aussagekräftigen Referenzen.
Ein Mitarbeiter ist bisher in TVöD 6 als Schichtleitung angestellt und hat einen ausgeschiedenen Meister, der als Technische Leitung angestellt war, vertreten.
Nun wurde er befördert zur Technischen Leitung und zusätzlich noch zur stellvertretenden Betriebsleitung. Dieses Jahr beginnt er seinen Meisterlehrgang.
Das bedeutet, der MA ist nun Stellvertretende Betriebsleitung, Technische Leitung und Schichtleitung, er übernimmt Werke-intern Mehraufgaben in diversen Einrichtungen und ist unter anderem als Ausbilder für Fachangestellte für Bäderbetriebe; Betriebsinterne Elektrofachkraft; Fachkundige Person zur Überprüfung von Brandschutzklappen; Befähigte Person zur Errichtung und Instandsetzung von Brandabschottungen; Befähigte Person zur Überprüfung von Leitern, Tritten und Arbeitsgerüsten; Hygienebeauftragter für Lüftungsanlagen mit und ohne Luftbefeuchtern, Befähigte Person zur Probenahme von Laborproben für Trinkwasser sowie Schwimm- und Badewasser; Saunameister und Unterwiesene Person Lüftungsanlagen 1&2 für diverse Bereiche und Tätigkeiten zuständig. Außerdem schließt er im April 2025 seinen Meisterlehrgang ab.
Mit der Neu-Eingruppierung im TV-V soll eine gerechtfertigte Eingruppierung des Mitarbeiters erfolgen.
Welche EG mit welchen Begründungen kann man dem MA zusprechen?
Vielen Dank für eure Hilfe und Informationen.