09.07.2015, 13:10
Hallo zusammen,
ich möchte hier im Rahmen des Forums erstmalig als Benutzer eine Frage stellen, die das Eingruppierungsrecht gem. TVÖD VKA betrifft.
Ausgangslage ist die Stelle einer Bibliothekarin einer Stadtbücherei, die seit 2008 dort als Leiterin eingesetzt ist. Die Bibliothek umfasst einen Bestand von ca. 18000 Medieneinheiten und 52000 Entleihungen, sowie selbständig organisierte mehrmalige jährliche Projekte und Veranstaltungen.
Die Kollegin ist gem. Arbeitsvertrag in Vergütungsgruppe EG6 TVÖD VKA eingruppiert!!!
Sie besitzt einen Abschluss als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek. (Fachhochschulstudiumsabschluss als Dipl.Bibliothekarin hat sie
nicht).
Sie ist der Auffassung, dass sie als Alleinverantwortliche (noch mit drei Teilzeitmitarbeiterinnen) die gleiche Arbeitsleistung erbringt, die von einer Hochschulabsolventin verlangt wird. Wäre die Stelle so besetzt (Bachelor/Master) würde die Eingruppierung EG9 TVÖD betragen.
Da die Kollegin bei Verdi Mitglied ist, wurde ihr Fall von der Gewerkschaft geprüft und als falsch eingruppiert bewertet:
"Dem nicht vorhandenen Fachhochschulstudium kommt insofern keine übergeordnete Bedeutung zu, da das Tätigkeitsmerkmal der geforderten Eingruppierung auch für Angestellte gilt, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung (seit 2008 Leitung) entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Arbeitgeber lehnt natürlich die Höhergruppierung strikt ab, somit ist ein Arbeitsgerichtsprozess zu erwarten......
was meint ihr?......
Pera
ich möchte hier im Rahmen des Forums erstmalig als Benutzer eine Frage stellen, die das Eingruppierungsrecht gem. TVÖD VKA betrifft.
Ausgangslage ist die Stelle einer Bibliothekarin einer Stadtbücherei, die seit 2008 dort als Leiterin eingesetzt ist. Die Bibliothek umfasst einen Bestand von ca. 18000 Medieneinheiten und 52000 Entleihungen, sowie selbständig organisierte mehrmalige jährliche Projekte und Veranstaltungen.
Die Kollegin ist gem. Arbeitsvertrag in Vergütungsgruppe EG6 TVÖD VKA eingruppiert!!!
Sie besitzt einen Abschluss als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek. (Fachhochschulstudiumsabschluss als Dipl.Bibliothekarin hat sie
nicht).
Sie ist der Auffassung, dass sie als Alleinverantwortliche (noch mit drei Teilzeitmitarbeiterinnen) die gleiche Arbeitsleistung erbringt, die von einer Hochschulabsolventin verlangt wird. Wäre die Stelle so besetzt (Bachelor/Master) würde die Eingruppierung EG9 TVÖD betragen.
Da die Kollegin bei Verdi Mitglied ist, wurde ihr Fall von der Gewerkschaft geprüft und als falsch eingruppiert bewertet:
"Dem nicht vorhandenen Fachhochschulstudium kommt insofern keine übergeordnete Bedeutung zu, da das Tätigkeitsmerkmal der geforderten Eingruppierung auch für Angestellte gilt, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung (seit 2008 Leitung) entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Arbeitgeber lehnt natürlich die Höhergruppierung strikt ab, somit ist ein Arbeitsgerichtsprozess zu erwarten......
was meint ihr?......
Pera