Eingruppierung eines Betriebsleiters / Bauhof
#1

Hallo,

hab da mal eine Frage...
ich bin seit 6 Jahren Betriebsleiter eines kommunalen Bauhofes.
Damals wurde mir die Entgeldgruppe 6 gegeben...die ich bis heute habe !!
Meine Ausbildung umfasste eine 3 jährige Ausbildung zum Landschaftsgärtner...vor 29 Jahren.
Ich bin seit 22 Jahren hier auf dem Bauhof beschäftigt...und konnte einige Weiterbildungen über den Bauhof machen...unter anderem eine Ausbildung zum Zertifizierten Baumkontrolleur und Führerschein Klasse CE.
Wir sind ein Bauhof mit 12 Mitarbeitern...und in der Saison bis zu 20 Mitarbeiter.
Meine Frage nun dazu...ist Entgeldgruppe 6 das Maß der Dinge...oder geht da noch was ???

Danke vorab für eure Antworten...
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#2

hier ist zum Vergleich mal ein weiterer Bauhofleiter --- allerdings hat dieser hier den Meisterabschluss eines Handwerksberufs. Das könnte evtl. am fehlenden Meister liegen. Da musst mal bei euch nachfragen und hier mal die Tätigkeiten abgleichen. Diese Stelle hier ist E9, verlangt aber den Meister.


Angehängte Dateien
.pdf stellenanzeige_leiter_bbh.pdf Größe: 33.32 KB  Downloads: 5.926
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#3

Hallo,
wenn deine Dienststelle mitspielt geht immer was.
Unser früherer Betriebshofleiter war in EG 7 mit sehr fadenscheinigen Begründungen.

Eine Möglichkeit wäre auch eine Vorarbeiterzulage, sofern euer Bezirkstarifvertrag dies hergibt. Das setzt aber voraus , dass du selber auch mitarbeitest. Bei zwölf Mitarbeitern gehe ich aber davon aus, dass du nicht nur organisierst sondern bestimmte Aufgaben selber abarbeitest.

Wie gesagt dazu brauchst du immer eine wohlwollende Dienststelle.

Gruß
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#4

Hallo Roland,
erst mal Danke für deinen Beitrag !!
Es ist richtig...ich Arbeite auch mit.
Die Vorarbeiterzulage bekomme ich schon...bin aber auch der Meinung, dass die Lohngruppe 7 abgeschafft wurde ???
Ich habe auch schon einmal freundlich nachgefragt...wie es denn mit einer Höhergruppierung aussieht...da bekam ich dann gleich die Antwort...ja klar...dann bekommst du einen komplett neuen Vertrag und wirst Angestellter !!!
Tolle Aussage...leider sehr unbefriedigend...

Gruß...
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#5

Das meinte ich mit einer wohlwollenden Dienststelle!
Wo ein Wille da ein Weg.
Die Entgeltgruppe 7 wurde nicht abgeschafft. Es gibt sie nur für den Arbeiterbereich und nicht für Angestellte.
Wir hatten bei uns auch mal folgendes Problem:
Unser Gärtnermeister wurde 2001 neu bewertet. Damals hatte er so um die 10 Gärtner unter sich. Aufgrund der Tätigkeiten als Meister wurde von den Prüfern überlegt ob seine Tätigkeiten unter die Angestelltenrentenversicherungspflicht fällt. Dies wurde damals verworfen und er wurde in EG 7 eingruppiert. Die Vorarbeiterzulage ist geblieben.
Vor zwei Jahren wurde seine Stelle nach einigen Umstrukturierungen neu bewertet. Das Ergebnis der Bewertung war dann EG 8 und Grundlage dafür war der Tarifvertrag für Meister. Das heißt er wird wie ein Angestellter bewertet und somit würde die Vorarbeiterzulage entfallen.
Unterm Strich hätte er dadurch weniger verdient als vorher.
An deiner Stelle würde ich einen Antrag auf Neueingruppierung oder Neubewertung deiner Stelle beantragen. Da du kein Meister oder Techniker bist können sie dich nicht so leicht in ein Angestelltenverhältnis überleiten.
Hast du schon mal beim Personalrat oder der Gewerkschaft nachgefragt?
Gruß
Roland
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#6

Hallo Roland,
der Personalrat hängt da auch schon mit drin...kommt aber nicht wirklich in Gang.
Ist es nicht so...das wenn eine 3 Jährige...und abgeschlossene Ausbildung in diesem Beruf vorhanden ist...sogar bis Lohngruppe 8 gegeben werden kann...und mit Meistertitel schon Lohngruppe 9 ???
Man kann hier in meinem Umfeld fragen wen man will...wirklich konkrete Antworten bekommt man hier nicht !!!
Deshalb bin ich über jede Hilfe...oder Beitrag hier sehr dankbar...und hoffe damit dann weiter zu kommen...

Gruß....
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#7

Die Eingruppierungen werden ja im Bereich VKA noch nach den alten Vorschriften BAT und BMT-G durchgeführt.
Meister und Techniker fallen normal unter die Richtlinien des BAT. Arbeiter unter den BMT-G.
Beim BMT-G gibt es Lohngruppenverzeichnisse zu den Bezirkstarifverträgen. Das heißt jedes Bundesland hat seinen eigenen Bezirkstarifvertrag.
In unserem Bezirkstarifvertrag (Bayern) ist es so geregelt, dass Arbeiter mit einer Ausbildung von mind. zweieinhalb Jahren die in diesem Beruf arbeiten in Lohngruppe 4 (EG4) eingruppiert werden. Lohngruppe 5 (EG5) Arbeiter aus Lohngruppe 4 die hochwertige Arbeiten verrichten. Lohngruppe 6 (EG6) Arbeiter die besonders hochwertige Arbeiten verrichten.
Lohngruppe 7 (EG7) Arbeiter der Lohngruppe 6 und einer bestimmten Fallgruppe nach dreijähriger Bewährung. Lohngruppe 8 wäre auch eine Bewährungsgruppe. Lohngruppe 9 (EG9) Arbeiter aus Lohngruppe 4 die hinsichtlich der Verantwortung erheblich über das Maß hinausgehen das von den Arbeitern der Lohngruppe 7 üblicherweise verlangt werden kann.
So einfach wie hier beschrieben ist jedoch der Bezirkstarifvertrag nicht, es gibt noch viele sogenannte Fallgruppen.
Aber du siehst schon es liegt im Ermessen der Dienststelle oder dem Prüfer der die Stelle bewertet. Was sind besonders hochwertige Arbeiten usw.
An deiner Stelle solltest du m.E. prüfen lassen was deine Tätigkeiten hergeben. Kommt bei euch der kommunale Prüfungsverband und bewertet die Stellen oder macht das die Dienststelle selber?
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#8

Also wenn würde ich darauf bestehen, dass es der kommunale Prüfungsverband macht,
da ich leider davon ausgehen muss...dass die Dienststelle es zu ihren Gunsten auslegen würde.
Aber schon mal vielen Dank für den ausführlichen Beitrag...der mich vielleicht ein wenig näher an mein Ziel bringt !!!

Gruß...
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#9

Als Straßenbauer im öffentlichen dienst hab ich schon eg7
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#10

Hallo, um hier selber einige Argumente für eine Höhergruppierung in der Hand zu haben, sollte man über einen längeren Zeitraum die übertragenen Aufgaben dokumentieren. Der Bereich "Personalführung" ist ja mit 12 - 20 Mitarbeitern nicht unerheblich. Wahrscheinlich hast Du auch Entscheidungsbefugnis bei der Maschinen- und Gerätebeschaffung. Hier in NRW werden die Meister in die EG 9 und die Techniker in die EG 8, in der Regel, eingestuft. Die EG 7 wäre mind. die Eingruppierung bei Deiner Tätigkeit. Und bitte die Endstufe dabei nicht außer Acht lassen. Die Zuschläge bei z.B. WD sind dann ja auch höher. Leider habe ich festgestellt, das in den Rathäusern die Tätigkeit eines Bauhofleiters nicht den Stellenwert besitzt den er haben sollte. Der Bauhofleiter ist der erste, der angesprochen wird, warum nicht gestreut ist oder die Blumen am Ortseingang nicht gegossen sind oder das Gras so hoch steht oder die Bäume nicht aufgeastet.
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#11

Hallo,

sorry das ich erst jetzt darauf Antworte...war längere Zeit außer Gefecht !!
Erst mal danke für deinen Beitrag zu diesem Thema...es hat hier Hausintern schon 11 Monate gedauert...um überhaupt auf meinen Antrag zu Antworten...was nach mittlerweile 22 Jahren Zugehörigkeit echt traurig ist !!!
Der Kampf geht aktuell noch weiter...und es soll Anfang 2016 eine unabhängige Firma meine Stelle bewerten...darauf bin ich ja mal gespannt.
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#12

mind. die EG 9 b
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#13

Hallo Gast,
auf welcher Grundlage darf ich auf EG 9 b kommen???
Ich bin weder Meister noch Techniker...

Gruß
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#14

Hallo, ich bin auch Bauhofleiter 32 Leute E10
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#15

Hallo und guten Morgen,

welche Ausbildung hast Du wenn ich fragen darf??
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