Eingruppierung gemäß §15 und §16 des TVöD BT-K
#1

Bei einer Einstellung als Heilpädagogin erfolgt meine Eingruppierung gemäß §15 und §16 des TVöD BT-K.

Was bedeutet das?
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#2

(13.09.2024, 14:33)Gast schrieb:  Bei einer Einstellung als Heilpädagogin erfolgt meine Eingruppierung gemäß §15 und §16 des TVöD BT-K.

Was bedeutet das?
Dass die Person, von der die Aussage kommt, keine Ahnung vom TVöD hat. Wenn es eine Verantwortliche Person des Arbeitgebers ist bedeutet das entweder Ärger oder die Chance Vorteile herauszuschlagen.

Was wäre der genaue Text der Aussage? Kommt sie vom Arbeitgeber und in welchem Kontext gemacht?

Vermutlich bezieht sie sich auf die durchgeschriebene Fassung TVöD-K und die dortigen § 15  und 16. Allerdings regelt § 15 nicht die Eingruppierung. § 16 regelt die Stufenzuordnung bei Einstellung, was Teil der Eingruppierung ist. § 15 teilweise das Entgelt.
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