Ist grundsätzlich eine Einstellung in die EG6 ohne die Vorlage einer abgeschlossenen Berufsausbildung möglich? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Ja das ist durchaus möglich. Zu den Voraussetzungen kommt auf den Abschnitt der Entgeltordnung an. Soweit es Anforderungen an die Person im den Abschnitt der Entgeltordnung gibt, welche nicht erfüllt sind, braucht es ggf. Aufgaben, die eigentlich zur E7 führen um in E6 eingruppiert zu werden. Dabei spielt ggf. auch das Konzept des sonstigen Beschäftigten eine Rolle.