15.11.2022, 20:06
Ich bin Betriebsleiter eines Eigenbetriebs einer Gemeinde mit Personalverantwortung für 17-32 Mitarbeiter (saisonabhängig). 1990 habe ich einen Abschluss als Diplom Betriebswirt (FH) erhalten. Momentan bin ich eingruppiert in der Entgeltstufe 12. Gibt es eine Möglichkeit der Höhergruppierung oder bin ich aufgrund des FH-Abschlusses nicht höhergruppierungsfähig? Vielen Dank!