17.05.2016, 19:39
Eine Frage in die Runde:
Wie ist ein Beschäftigter mit wissenschaftlichem Hochschulstudium in die Entgeltordnung einzuordnen?
(Die Tätigkeit als Museumsleiter setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus.)
Trifft hier also die Eingruppierung in E 13 bis 15 zu?
Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es Möglichkeiten eine Höhergruppierung durchzusetzen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage...
Wie ist ein Beschäftigter mit wissenschaftlichem Hochschulstudium in die Entgeltordnung einzuordnen?
(Die Tätigkeit als Museumsleiter setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus.)
Trifft hier also die Eingruppierung in E 13 bis 15 zu?
Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es Möglichkeiten eine Höhergruppierung durchzusetzen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage...