Eingruppierung mit wissenschaftlichem Hochschulstudium
#1

Eine Frage in die Runde:

Wie ist ein Beschäftigter mit wissenschaftlichem Hochschulstudium in die Entgeltordnung einzuordnen?
(Die Tätigkeit als Museumsleiter setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus.)
Trifft hier also die Eingruppierung in E 13 bis 15 zu?

Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es Möglichkeiten eine Höhergruppierung durchzusetzen?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage...
Zitieren
#2

Die Eingruppierung richtet sich nach der Wertigkeit der Stelle, nicht nach irgendwelchen Abschlüssen.
Zitieren
#3

In der Praxis werden Museumsleiter zwischen E8 und E15 eingruppiert.
Es kommt auch drauf an, wie groß das Museum ist, welche Aufgaben die Tätigkeit beinhaltet, ob man Führungskraft für weitere Mitarbeiter ist, usw.

Beatrix
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers