18.04.2024, 13:19
Hallo zusammen,
bei uns fand eine Rekommunalisierung statt und natürlich gab es einige Probleme bei der Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe. Wir wurden alle in die EG 6 eingruppiert, ohne genauer auf die Tätigkeitsdarstellung einzugehen. Nach Widerspruch wurde ein externes Unternehmen beauftragt, welches uns nun befragt hat konkret zur Tätigkeitsdarstellung und unseren Aufgaben. Im gesamten Gebiet ist dieses bei kommunalen Unternehmen für die Eingruppierungen zuständig ist - also ein sehr angesehenes Unternehmen mit entsprechender Expertise.
Unserer Abteilung hat noch keine Information erhalten, andere wurden bereits direkt vom beauftragten Unternehmen informiert -also sehr transparent.
Nun haben wir gehört, dass wohl ein Treffen mit unserem Leiter und dem GF sowie dem Personalleiter stattfinden soll bzgl. unserer Eingruppierung. Wir nehmen an, dass wir vom beauftragten Unternehmen in die 8 eingruppiert worden sind und dies aber aus Kostengründen nicht erwünscht ist, da zu viele Mitarbeiter betreffen wird.
Kann sich ein GF gegen das eigentlich korrekte Ergebnis dagegen wehren und uns vielleicht nur in die 7 einstufen? Dürfen wir die Sichtung der Auswertung des externen Unternehmens einsehen? Welche Wege stehen uns nun zur Verfügung?
Vielen Dank!
bei uns fand eine Rekommunalisierung statt und natürlich gab es einige Probleme bei der Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe. Wir wurden alle in die EG 6 eingruppiert, ohne genauer auf die Tätigkeitsdarstellung einzugehen. Nach Widerspruch wurde ein externes Unternehmen beauftragt, welches uns nun befragt hat konkret zur Tätigkeitsdarstellung und unseren Aufgaben. Im gesamten Gebiet ist dieses bei kommunalen Unternehmen für die Eingruppierungen zuständig ist - also ein sehr angesehenes Unternehmen mit entsprechender Expertise.
Unserer Abteilung hat noch keine Information erhalten, andere wurden bereits direkt vom beauftragten Unternehmen informiert -also sehr transparent.
Nun haben wir gehört, dass wohl ein Treffen mit unserem Leiter und dem GF sowie dem Personalleiter stattfinden soll bzgl. unserer Eingruppierung. Wir nehmen an, dass wir vom beauftragten Unternehmen in die 8 eingruppiert worden sind und dies aber aus Kostengründen nicht erwünscht ist, da zu viele Mitarbeiter betreffen wird.
Kann sich ein GF gegen das eigentlich korrekte Ergebnis dagegen wehren und uns vielleicht nur in die 7 einstufen? Dürfen wir die Sichtung der Auswertung des externen Unternehmens einsehen? Welche Wege stehen uns nun zur Verfügung?
Vielen Dank!