08.08.2023, 15:59
Hallo,
mein Arbeitgeber fordert jetzt schriftlich zuviel berechnete Stunden aus einer Quarantäne aus Januar 2021 zurück. Zum 28.2.2023 sind mir alle Überstunden ausbezahlt worden (insgesamt c. 200), da ich aus der Pflege in die Verwaltung gewechselt habe. Jetzt im Juli wurden mir die 50 Stunden in meiner Zeitabrechnung abgezogen, dies wurde mir dann auch eine Woche später schriftlich mitgeteilt. Hier gilt doch eindeutig die Ausschlussfrist nach Paragraph 37 TVöD?? Mein Arbeitsvertrag von 2001 verweist auf den jeweils geltenden Tarifvertrag...
mein Arbeitgeber fordert jetzt schriftlich zuviel berechnete Stunden aus einer Quarantäne aus Januar 2021 zurück. Zum 28.2.2023 sind mir alle Überstunden ausbezahlt worden (insgesamt c. 200), da ich aus der Pflege in die Verwaltung gewechselt habe. Jetzt im Juli wurden mir die 50 Stunden in meiner Zeitabrechnung abgezogen, dies wurde mir dann auch eine Woche später schriftlich mitgeteilt. Hier gilt doch eindeutig die Ausschlussfrist nach Paragraph 37 TVöD?? Mein Arbeitsvertrag von 2001 verweist auf den jeweils geltenden Tarifvertrag...