Eingruppierung nach der Ausbildung
#1

Hallo,
ich schließe dieses Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung ab. Mir ist auch schon ein befristeter Vertrag angeboten worden. Jetzt stellt sich mir die Frage wie die gesetzlichen Vorschriften in Sachen Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind. In unserem Kurs wird im Moment auch viel darüber diskutiert, da die Kommunen das alle unterschiedlich handhaben. Einige werden mit EG 3, andere mit EG 5 eingruppiert. Auch die Stufen sind total unterschiedlich. Einige stellen mit Stufe 2, andere mit Stufe 3 ein.
Gibt es konkrete Vorschriften?

MfG
Gast
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#2

Hallo!
Die Praxis sieht bei der Übernahme der Azubis anders aus als die tarifliche Regelung.

Nach dem Tarifrecht (§ 22 BAT) gibt es die so genannte Tarifautomatik, d.h. man ist in der Gruppe eingruppiert, "dessen Tätigkeitsmerkmale die gesamte nicht nur vorübergehende Tätigkeit entspricht". Es wird nicht unterschieden, ob jemand nach der Ausbildung anfängt oder schon 10 Jahre dabei ist. Entscheidend ist nur die Tätigkeit, die man übertragen bekommen hat. Wenn jemand zum Beispiel gleich nach der Ausbildung im Sozialamt eingesetzt wird und die Stelle ist nach Vergütungsgruppe Vc BAT (bzw. Entgeltgruppe 8) bewertet, dann hat man einen Anspruch, auch diese Vergütungsgruppe zu bekommen. Soweit die Theorie...

In der Praxis (auch bei uns) bekommen die Azubis einen niedrigere Eingruppierung. Wir gruppieren sie in die Entgeltgruppe 5 ein (ehemals BAT VII), andere Kommunen nur in Entgeltgruppe 3 (ehemals BAT VIII). Nach einer gewissen Einarbeitungszeit (6 bis 12 Monate) sollte dann aber eine richtige (tarifgerechte) Eingruppierung erfolgen. Hintergrund ist, dass man als ehemaliger Azubi ja erstmal Erfahrung sammeln soll und davon ausgegangen wird, dass man noch nicht alles kann.

Ich denke, damit kann man auch erstmal leben...

Steffi
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#3

Hi Steffi.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bei mir ist es so, dass ich seit 9 Monaten in dem Amt bin in dem ich übernommen werde und seit Anfang des Jahres auch die Tätigkeiten übernommen habe, die ich anschließend ausübe.
Bei uns ist es allerdings normal, dass Verwaltungsfachangestellte in der Regel das erste halbe Jahr nur EG 3 bekommen.
Kann ich da was machen? Wenn ja was und mit welcher Vorgehensweise?
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#4

014
Na ja, Du weißt ja: Recht haben und Recht bekommen sind immer zweierlei. Natürlich hast Du Anspruch auf eine tarifgerechte Eingruppierung und kannst dies auch -notfalls gerichtlich- durchsetzen. Ich würde erstmal mit der Dienststelle sprechen und sie auf die Tarifautomatik hinweisen (s.o.), notfalls mit Hilfe des Personalrates. Aber immer freundlich bleiben, denn Stress mit dem Arbeitgeber möchte ja keiner... Wie schon gesagt denke ich, dass man als frisch ausgelernter Azubi mit EG 3 erst einmal leben kann, dann aber irgendwann auch tarifgerecht eingruppiert werden sollte. Bei der Zeit, die Du jetzt schon dabei bist, ist sicherlich jetzt der Zeitpunkt dafür gekommen. Viel Glück beim Nachfragen und alles Gute!
Steffi
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