Eingruppierung richtig?
#1

Ich leite den Sozialdienst in einem Altenheim (75 Bewohner/innen). Mir sind 7 Mitarbeiterinnen unterstellt.
Ich bin Sozialpädagogin B.A.

Ich wurde im TVÖD in Stufe 11b Gruppe 3 eingruppiert.

Ich denke jedoch dass dies zu niedrig eingestuft wurde.

Kann mir jemand weiterhelfen?  Vielen Dank Smile
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#2

Hallo wer auch immerSmile,
 
ohne eine detaillierte Aufstellung der dir ständig/dauerhaft übertragenen Tätigkeiten ist eine Antwort eher schwierig...
Aus dem geschriebenen könnte eine S 12 erreichbar sein.
S 12 im SuE verweist beispielhaft auf die Protokollerklärung e) ...Unterstellung von mehreren Mitarbeitern der Eingruppierung von mindestens S9
siehe: https://www.kommunalforum.de/s_12_tvoed_sue.php
 
VG
Norman
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#3

Hallo Norman,

vielen Dank für Ihre Antwort.

meine Aufgaben sind die Ausarbeitung von Konzepten, das Koordinieren und Kontrollieren der Betreuungsmaßnahmen der Betreuungsassistenten, die Wochen- und Jahresplanung der Betreuung, Planung, Organisation und Teilnahme von Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern und Ausflügen, Mitarbeiterführung der 7 Betreuungskräfte inkl. Urlaubs- und Dienstplanung-Leistungsbeurteilungen-Einarbeitung-Teambesprechungen-interne Fortbildungen abhalten etc, Betreuung und Einarbeitung von Praktikanten Beschwerdemanagement, Arbeit mit den Ehrenamtlichen und dem Heimbeirat - Neugewinnung von Ehrenamtlichen und Kooperationspartnern, Betreuungsverfahren einleiten, Angehörigenarbeit, Durchführung und Organisation von Gruppenangeboten, psychosoziale Betreuung, Sterbebegleitung, monatliches Erstellen der Heimzeitung, Öffentlichkeitsarbeit, Verfassen von Zeitungsartikeln, Zusammenarbeit mit Schulen und Vereinen, Beratung der PDL...

Noch dazu muss man sagen, dass der Sozialdienst im Altenheim 8 Jahre ohne Leitung war, weshalb dieser überhaupt nicht funktioniert und ich ihn von Grund auf neu aufbauen muss.

Vielleicht wird das Ganze jetzt klarer Smile
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#4

Hallo Gast Smile,

ohne eine Stellenbeschreibung ist eine wirkliche Einschätzung (auch mit deiner Aufzählung) schwierig.
Ich gehe davon aus, dass du SuE 11b/3 mit der Eingruppierung gemeint hat. Aus dem Bauch heraus würde ich S 12 und je nachdem wie hoch das Maaß an Verantwortung bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung (und Eingruppierung der Unterstellten) ist ggf. eine S 15.
ich würde an deiner Stelle die Stellenbeschreibung anfordern (oder erstellen lassen) und diese dann einer Gewerkschaft oder Fachanwalt zur Überprüfung geben. Dann, falls abweichend auf die Dienststelle zugehen. Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung würde ich sofort stellen, dann laufen die Fristen.
VG
Norman
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