03.05.2017, 12:45
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage:
Nach Teil B XIII ist für die Eingruppierung des Kassenverwalters u. a. auch die Anzahl der Kassenbeschäftigten ausschlaggebend. Zählen hierbei "nur" die Mitarbeiter, die direkt in der Gemeindekasse zugeordnet sind (also bildlich gesprochen, deren Schreibtisch da steht) oder zählen hierzu auch die Mitarbeiter der definierten Zahlstellen (also z. B. vom Einwohnermeldeamt, die in Ihrer Zahlstelle Kassengeschäfte (Einzahlungen) tätigen).
Vielen Dank
ich hätte folgende Frage:
Nach Teil B XIII ist für die Eingruppierung des Kassenverwalters u. a. auch die Anzahl der Kassenbeschäftigten ausschlaggebend. Zählen hierbei "nur" die Mitarbeiter, die direkt in der Gemeindekasse zugeordnet sind (also bildlich gesprochen, deren Schreibtisch da steht) oder zählen hierzu auch die Mitarbeiter der definierten Zahlstellen (also z. B. vom Einwohnermeldeamt, die in Ihrer Zahlstelle Kassengeschäfte (Einzahlungen) tätigen).
Vielen Dank