Wie und durch wen wird in Baden-Württemberg das Stufenverfahren (PR und GR als oberste Dienstbehörde) eingeleitet?
Werden in der nächsten PR-Sitzung erstmals hierzu einen Beschluss fassen wollen. Der PR hat eine Zustimmungsanfrage der Dienststelle abgelehnt, GR hat zugestimmt, Maßnahme wird bereits umgesetzt.
Danke für eine Antwort.
Was ist mit GR gemeint - der Gemeinderat?
Was ist es für eine Maßnahme und weshalb und auf welcher Basis wird die Maßnahme trotz Ablehnung PR umgesetzt? Der PR war hier in der Mitbestimmung und hat form- und fristgerecht die Maßnahme abgelehnt?
Also an den PR wurden mehrere Zustimmungsanfragen zur Orgaänderung, Stellenbesetzung/Geschäftsverteilungsplan, Höhergruppierung und Beförderung/Aufstieg in Form zweier Gemeinderatsvorlagen vorgelegt. In einen BM-Gespräch 14 Tage vorher wurde uns das Vorhaben nur angedeutet.
Da mit dem PR die einzelnen Maßnahmen nicht erörtert wurden und wir aus der GR-Vorlage nicht alles notwendigen Informationen ziehen konnten, haben wir teilweise den Beschlussvorschlägen nicht zugestimmt
Der Bitte nach einer weitergehenden Erörterung mit dem PR bwz. der Vorsitzenden ist der BM nicht nachgekommen.
Der Verwaltungsausschuss und letztlich der Gemeinderat haben die Maßnahmen beschlossen, die Dienststelle setzt bereits die Maßnahmen um bzw. sie werden bis Ende August umgesetzt. Die Höhergruppierungen/Beförderungen soll nach unserem Beschluss erst nach neuer Stellenbeschreibung und Bewertung durchgeführt werden, frühestens zum 01.01.2023. Ob sich die Dienststelle daran hält, bleibt abzuwarten, wobei der PR da keine Kontrollmöglichkeit mehr hat.
Meines Wissens wird bei Nichtzustimmung das Stufenverfahren eingeleitet. Dies würde eine Verständigung von Gemeinderat (oberste Dienstbehörde) und Personalrat voraussetzen. Sollte man zu keiner Eingung kommen, kommt das Thema zur Einigungsstelle. Diese würde aber in unserem Fall nur eine Empfehlung aussprechen, an die die Dienststellenleitung nicht gebunden ist.
Macht dieser Weg dann überhaupt Sinn? Fühlen uns wie ein "zahnloser Tiger"...
Wozu nun Stufenverfahren? Wenn man die Maßnahmen wirksam abgelehnt hat besteht kein Grund als PR ein Stufenverfahren einzuleiten. Man setzt die Ablehnung durch. Es wäre dann an der Dienststelle eine Stufenverfahren einzuleiten.
Allerdings bleibt bei der Schilderung zweifelhaft ob der PR wirksam die Personalmaßnahmen abgelehnt hat.