Hallo...ich bin Erzieherin und werde demnächst den AG wechseln. Bisher war ich in S8a Stufe 6( seit 2012). Mein zukünftiger Arbeitgeber meint nun, dass ich um in Stufe 6 zu bleiben 264 Monate Tätigkeit als Erzieher nachweisen muss. Stimmt das? Ich war doch schon so eingestuft! Kann ich die fehlenden 22 Monate irgendwie abkürzen, um von der angekündigten Stufe 5 wieder in 6 zu kommen? Danke für alle Antworten
Welcher Tarifvertrag findet beim neuen Arbeitgeber Anwendung? Erfolgt der Wechsel ohne Unterbrechung? Welcher Tarifvertrag findet beim bisherigen Arbeitgeber Anwendung? Wenn wir vom TVöD und ähnlichen Tarifverträgen ausgehen wäre nur Stufe 3 gesichert. Alles weitere ist Verhandlungssache. Zumindest für eine der Kann-Bestimmungen im TVöD käme es auf die Zeit förderlichen Tätigkeit an.
Beide Arbeitgeber haben Tvöd. Ja, der Wechsel erfolgt ohne Unterbrechung.
Spielt es keine Rolle, dass ich eigentlich schon so lang in Stufe 6 bin/war? Seit 2012?
Danke
Die Stufe könnte nach Paragraph 16 (2a) TVöD übernommen werden. Aber darauf besteht kein Anspruch. Du musst halt entscheiden ob du trotz weniger als Stufe 6 wechseln willst. Bleibt die Eingruppierung unverändert.
Danke für die schnelle Antwort!