27.11.2024, 20:51
Wie wird eine Krankenschwester (NICHT: Kinderkrankenschwester!) im TVÖD SuE eingruppiert, wenn sie jahrzehntelange Berufserfahrung in der Pflege hat (seit 25 J. als examinierte Fachkraft), eigene Kinder großgezogen hat und während einer 1-jährigen Tätigkeit als Integrationskraft im Kindergarten einen Fernlehrgang (staatl. geprüft und zertifiziert) zur Geprüften Fachkraft für Inklusion und Integrationspädagogik absolviert hat?
Wie wäre die korrekte Einstufung nach Kindertagesbetreuungsgesetz Paragraph 7?
Eine Information hierzu wäre sehr hilfreich, vielen Dank!
Wie wäre die korrekte Einstufung nach Kindertagesbetreuungsgesetz Paragraph 7?
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