28.08.2022, 17:38
Hallo zusammen,
wie seht ihr folgenden Sachverhalt?
Als Telefon Service Berater wird man im TV-BA in der Tätigkeitsebene V Stufe 1 eingestuft. Gem. Tarifvertrag kann man bei einschlägiger Berufserfahrung auch in einer höheren Stufe starten.
Wenn man nun zwar im künftigen Rechtsgebiet SGB II und auch der Verwaltung keinerlei Erfahrung hat, dafür aber seit 2004 über gut 15 Jahre Erfahrung in der telefonischen Kundenbetreuung hat, wie stehen da die Chancen einer höheren Stufe?
Die Tätigkeit bei der BA beinhaltet keinerlei Entscheidungskompetenz, und alles geschulte liest man in einem Katalog nach. Keine rechtliche Schulung.
In jedem Call Center der letzten 15 Jahre hat man durch Kulanzen mehr Kompetenz als in der Position als Telefon Service Berater.
Bin für Meinungen dankbar.
Beste Grüße
S
wie seht ihr folgenden Sachverhalt?
Als Telefon Service Berater wird man im TV-BA in der Tätigkeitsebene V Stufe 1 eingestuft. Gem. Tarifvertrag kann man bei einschlägiger Berufserfahrung auch in einer höheren Stufe starten.
Wenn man nun zwar im künftigen Rechtsgebiet SGB II und auch der Verwaltung keinerlei Erfahrung hat, dafür aber seit 2004 über gut 15 Jahre Erfahrung in der telefonischen Kundenbetreuung hat, wie stehen da die Chancen einer höheren Stufe?
Die Tätigkeit bei der BA beinhaltet keinerlei Entscheidungskompetenz, und alles geschulte liest man in einem Katalog nach. Keine rechtliche Schulung.
In jedem Call Center der letzten 15 Jahre hat man durch Kulanzen mehr Kompetenz als in der Position als Telefon Service Berater.
Bin für Meinungen dankbar.
Beste Grüße
S