Nach 3- jähriger berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin stellt sich mir die Frage, ob ich auch im Öffentlichen Dienst (TVL Berlin) in Stufe 2 eingestuft werden kann? Bei meinem alten Arbeitgeber hatte ich während der Ausbildung schon Stufe 2 erreicht. Bei sämtlichen Bewerbungsgesprächen bei verschiedenen Trägern würden ebenfalls die 3 Jahre berufsbegleitende Ausbildung angerechnet werden.
Möglich ja, aber kein Anspruch darauf.
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2023
Für den Bereich TVöD-V Sozial- und Erziehungsdienst:
Auszug aus den Durchführungshinweisen "Tarifeinigung zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 18.05.2022" des KAV RLP:
Fachpraktische Ausbildung als einschlägige Berufserfahrung:
§ 16 Abs. 2.1 TVöD-V/TVöD-B erhält eine Protokollerklärung, wonach die Zeit einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. zur Heil-erziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger mit einer einjährigen einschlägigen Berufserfahrung angerechnet wird. Damit wird klargestellt, dass die Praxisanteile einer solchen Ausbildung nicht konkret berechnet oder gemessen werden müssen. Sollten die Praxisanteile tatsächlich mehr als ein Jahr ausmachen, erfolgt in jedem Fall nur die Berücksichtigung von einem Jahr, so dass dann bei einer Übernahme nach der Ausbildung (wie bei den Anerkennungspraktikanten) die Zuordnung zur Stufe 2 erfolgen kann.
lg