Einstufungsmöglichkeiten?
#1

Vor meiner Karriere bei einer Gemeinde in Bayern habe ich studiert (BWL) und einige Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet. Nun bin ich aber im Rathaus gelandet und habe letztes Jahr, auf Wunsch des AG, meinen AL1 abgeschlossen. Bei uns gibt es zwar nicht viele ALII Stellen aber ein paar höhere eingruppierte gehen in den nächsten Jahren in Rente. Jetzt frag ich mich wie es bei mir weiter gehen könnte. In Bayern gibt es ja die "Grenzen" E6 ALI und E9 (b glaub ich )ALII. 

Wenn ich jetzt in einer höhergruppierte Stelle (E9 aufwärts) wechseln möchte, müsste ich dann dafür den ALII noch machen?Und wie ist das z.B. mit den EDV-Betreuern? Gelten hierfür die gleichen Regeln entsprechend?

Danke für eure Hilfe!
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#2

Die Prüfungspflicht gilt für diese Bereiche: Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschn. I Ziffer 3) und Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschn. XIII). Für andere Bereiche gilt diese nicht. Daneben kann ggf. ein abgeschlossenen Studium den AL II ersetzen.
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