21.06.2013, 09:51
Hallo!
In unserem Institut (Bayern/TV-L) arbeiten wir nach dem Gleitzeit-Prinzip und tragen unsere geleisteten Stunden handschriftlich in Arbeitszeit-Karten ein. In einer Dienstbesprechung wurde nun seitens der Zentral-Verwaltung bekannt gegeben, dass die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung bis Ende des Jahres durchgeführt werden muss, da diese "gesetzlich vorgeschrieben sei".
Von so einem Gesetz hab ich noch nichts gehört. Meines Wissens wird die Zeiterfassung in einer Dienstvereinbarung zwischen uns, dem Personalrat, und der Direktion geregelt. Wir sind ein selbstständiges Institut mit eigenem Direktor. Die Mehrheit der Beschäftigten (übrigens auch der Direktor) hat sich schon mehrfach gegen eine elektronische Zeiterfassung ausgesprochen.
1. Kann uns die Zentral-Verwaltung ohne Absprache mit dem PR und der Direktion eine elektronische Zeiterfassung vorschreiben?
2. Wie wäre die Sachlage wenn - angenommen - die Direktion auch für eine elektronische Zeiterfassung eintreten würde? Könnte dann der PR (die wir nicht grundsätzlich dagegen wären, aber doch für die Mehrheit sprechen müssen) diese noch verhindern?
Danke!
In unserem Institut (Bayern/TV-L) arbeiten wir nach dem Gleitzeit-Prinzip und tragen unsere geleisteten Stunden handschriftlich in Arbeitszeit-Karten ein. In einer Dienstbesprechung wurde nun seitens der Zentral-Verwaltung bekannt gegeben, dass die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung bis Ende des Jahres durchgeführt werden muss, da diese "gesetzlich vorgeschrieben sei".
Von so einem Gesetz hab ich noch nichts gehört. Meines Wissens wird die Zeiterfassung in einer Dienstvereinbarung zwischen uns, dem Personalrat, und der Direktion geregelt. Wir sind ein selbstständiges Institut mit eigenem Direktor. Die Mehrheit der Beschäftigten (übrigens auch der Direktor) hat sich schon mehrfach gegen eine elektronische Zeiterfassung ausgesprochen.
1. Kann uns die Zentral-Verwaltung ohne Absprache mit dem PR und der Direktion eine elektronische Zeiterfassung vorschreiben?
2. Wie wäre die Sachlage wenn - angenommen - die Direktion auch für eine elektronische Zeiterfassung eintreten würde? Könnte dann der PR (die wir nicht grundsätzlich dagegen wären, aber doch für die Mehrheit sprechen müssen) diese noch verhindern?
Danke!