Entgeltausfallgesetz
#1

Hallöle!

Wenn ich krank werde in einer Schicht, die Zuschläge im Entgelt beinhaltet (Nachtdienst, Sonntagsdienst etc), stehen mir dann die Zuschläge trotzdem zu, wie es das Entgeltausfallgesetz vorgibt oder gibt es im Tarif eine andere Regelung? 

Danke!
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#2

Um welchen Tarif (Tarifvertrag) geht es denn?
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#3

Sorry, Verwaltung.
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#4

Schau mal in § 21 TVöD.
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#5

Da hab ich schon geschaut, finde aber Nix zu den Zuschlägen… nur, dass die Dienstzeiten aus dem Dienstplan übernommen werden müssen. Was mich zur nächsten Frage bringt: Müssen Überstunden, die im Dienstplan festgehalten sind, auch bezahlt werden? Zb arbeite ich vertraglich 35 Stunden und muss nächste Woche nach Plan 40 Stunden arbeiten. Stehen mir dann bei einer AU die 5 Überstunden zu? 

Bisher kannte ich das so. Aber im ÖD ist irgendwie alles komplizierter.
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