06.01.2024, 11:45
Guten Morgen!
Eine Kommune bietet mir eine Stelle als Sachbearbeiterin für Wohngeld an. Diese soll letztendlich mit 9a/Stufe 3 eingruppiert sein. Ich verfüge über eine bankkaufmännische Ausbildung mit langer Berufserfahrung! Nun wird mir mitgeteilt, dass vertraglich festgehalten wird, dass die Eingruppierung zuerst in Stufe 5 erfolgt, mit Zulagen bis zur 9a, und mit Bestehen des Verwaltungslehrgangs 1 die vertragliche Höhergruppierung in 9a erfolgt. Kann das so richtig sein? Ich werde mit Beginn der Tätigkeit in die normalen Vorgänge eingewiesen und diese Arbeiten auch übernehmen. Da lediglich der Verwaltungslehrgang 1 fehlt, ansonsten die kaufmännische Ausbildung im Jobprofil stand, frage ich mich, ob nicht anstelle der EG 5 tatsächlich eine EG 8 mit Zulagen vertraglich möglich wäre?
Über Erfahrungen und Tipps würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank!
Eine Kommune bietet mir eine Stelle als Sachbearbeiterin für Wohngeld an. Diese soll letztendlich mit 9a/Stufe 3 eingruppiert sein. Ich verfüge über eine bankkaufmännische Ausbildung mit langer Berufserfahrung! Nun wird mir mitgeteilt, dass vertraglich festgehalten wird, dass die Eingruppierung zuerst in Stufe 5 erfolgt, mit Zulagen bis zur 9a, und mit Bestehen des Verwaltungslehrgangs 1 die vertragliche Höhergruppierung in 9a erfolgt. Kann das so richtig sein? Ich werde mit Beginn der Tätigkeit in die normalen Vorgänge eingewiesen und diese Arbeiten auch übernehmen. Da lediglich der Verwaltungslehrgang 1 fehlt, ansonsten die kaufmännische Ausbildung im Jobprofil stand, frage ich mich, ob nicht anstelle der EG 5 tatsächlich eine EG 8 mit Zulagen vertraglich möglich wäre?
Über Erfahrungen und Tipps würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank!