Als gelernter Straßenwärter bekommt man die Entgeltgruppe 5 ausbezahlt. Wenn man Zusatzqualifikationen macht, wie z.B. Ladekranführer oder Hubarbeitsbühne (Steiger). Mit welcher Entgeltgruppe ist man dann zu entlohnen?
In welchem Bundesland arbeitest Du? Die Eingruppierung von handwerklichen Tätigkeiten wird zum Teil auf Ebene der Bundesländer geregelt (landesbezirkliche Tarifverträge).
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Ich bin aus Sachsen. Zu dem Berufsbild eines Straßenwärters gehört aber nicht die Pflege mit dem Steiger in den Bäumen.