Entgeltgruppe wird herabgruppiert
#1

Hallo,

ich habe einen Antrag auf Überprüfung meiner Entgeltgruppe gestellt und habe nun endlich, nach einem Jahr eine Antwort erhalten.
Die Personalabteilung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass meine Stellenbeschreibung seit einem Jahr eine niedrigere Entgeltgruppe aufweist.
Nun soll ich den gesamten Zeitraum zurückzahlen
Ist dies rechtens? Kann mir jemand dazu Hinweise geben, wie ich das überprüfen kann?

Danke und beste Grüße
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#2

"Ist dies rechtens?"
Wenn die übertragenen Aufgaben tatsächlich zu einer niedrigeren Entgeltgruppe führen. Auch kann der Arbeitnehmer sich auf die tarifliche Ausschlussfrist berufen. Dann ist nur für die letzten 6 Monate zurückzuzahlen.

Was war vor einem Jahr? Wurde da die Aufgabe übertragen. Was war vorher. Hatte man da Aufgaben einer anderen Entgeltgruppe?

"Kann mir jemand dazu Hinweise geben, wie ich das überprüfen kann?"
Ggf. ist der Betriebs- oder Personalrat in der Mitbestimmung hinsichtlich der Eingruppierung. Der sollte zumindest eine Plausibilitätsprüfung vornehmen. Als Gewerkschaftsmitglied bekommt man über diese Rechtsberatung. Man kann aber auch einen Anwalt mit der Prüfung beauftragen.
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#3

Vor einem Jahr war mein Antrag auf Überprüfung.
Die Aufgaben sind seit 5 Jahren die gleichen bis heute.
Es soll mir quasi rückwirkend was weggenommen werden, da man mitbekommen hat, dass ich diese in dem Umfang nicht ausführen kann.
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#4

"Es soll mir quasi rückwirkend was weggenommen werden, da man mitbekommen hat, dass ich diese in dem Umfang nicht ausführen kann."
Das ist völlig unverständlich. Auch sonst ist nicht nachvollziehrbar wie der genaue Ablauf war. Wenn man es nicht ausführlich beschreiben will, kann man sich nur an allgemeinen Hinweisen aus der Antwort #2 halten.
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#5

Ja, ich probiere es nochmals.
Ich habe seit 5 Jahren dieselben Aufgaben. Bin im Außendienst mit dem Ordnungsamt unterwegs. Dann habe ich vor einem Jahr einen Antrag gestellt.
Zum Ergebnis kam, dass ich im Außendienst nicht alles leisten kann, was in meiner Tätigkeit niedergeschrieben ist.
Folglich will das Personalamt mir daher seit meinem Antrag die niedrigere EG geben.
Und daher soll ich es seitdem zurückzahlen.
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#6

Hier solltest du einen Anwalt oder - wenn du Mitglied bist - die Gewerkschft einschalten. Auf keinen Fall die Rückforderung akzeptieren.
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#7

https://www.anwalt24.de/lexikon/rueckgruppierung
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