Hallo Zusammen
ich arbeite seit über einem Jahr als alleinige Sachbearbeiterin im Sozialamt einer Amtsverwaltung.
Meine Aufgaben umfassen Wohngeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe, Asylbewerberleistungsgesetz, GEZ-Befreiung u.ä.
Diese Aufgaben bearbeite ich auch von Anfang bis Ende.
Momentan erhalte ich Entgeldgruppe 6 mit Stufe 2 und einer Zulage auf EG 8. Mir bereitet es nur etwas Kopfzerbrechen, dass die Zulage nicht in die Rentenversicherung eingeht.
Ich habe schonmal nach Urteilen im Internet geschaut. Vom Bundesarbeitsgericht gibt es ein Urteil wonach Wohngeldsachbearbeiter sogar nach EG 9 bewertet werden.
Ich wäre ja eigentlich schon glücklich, wenn ich die EG 8 erhalten könnte.
Wie seht ihr das? Würdet ihr an meiner Stelle ein Antrag auf Höhergruppierung stellen? Wie würdet ihr damit umgehen?
Ganz liebe Grüße und schonmal vielen Dank für Antworten
Ashdan
ich arbeite seit über einem Jahr als alleinige Sachbearbeiterin im Sozialamt einer Amtsverwaltung.
Meine Aufgaben umfassen Wohngeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe, Asylbewerberleistungsgesetz, GEZ-Befreiung u.ä.
Diese Aufgaben bearbeite ich auch von Anfang bis Ende.
Momentan erhalte ich Entgeldgruppe 6 mit Stufe 2 und einer Zulage auf EG 8. Mir bereitet es nur etwas Kopfzerbrechen, dass die Zulage nicht in die Rentenversicherung eingeht.
Ich habe schonmal nach Urteilen im Internet geschaut. Vom Bundesarbeitsgericht gibt es ein Urteil wonach Wohngeldsachbearbeiter sogar nach EG 9 bewertet werden.
Ich wäre ja eigentlich schon glücklich, wenn ich die EG 8 erhalten könnte.
Wie seht ihr das? Würdet ihr an meiner Stelle ein Antrag auf Höhergruppierung stellen? Wie würdet ihr damit umgehen?
Ganz liebe Grüße und schonmal vielen Dank für Antworten
Ashdan