12.04.2016, 19:08
Kann eine Entwidmung rechtsgültig sein, für die :
-es keinen Grund gibt
-es keinen Antrag des Eigentümers gibt
-nur ein unklarer, auslegungsbedürftiger Beschluss des Rates existiert
-keine Veröffentlichung stattgefunden hat
-nirgends vermerkt wurde, welche Flurstücke betroffen sind ?
Betroffen ist ein Parkplatz, der unter Übernahme der öffentlichen Nutzung
an einen Privatmann verkauft wurde.
Jetzt heisst es plötzlich, dass eine Entwidmung stattgefunden hätte.
Der Ratsbeschluss ist bestenfalls eine Absichtserklärung :
"Der Rat wird einer Entwidmung zustimmen,wenn...."
Mehr hat er dann nicht getan, die angekündigte Zustimmung wurde nie erteilt.
-es keinen Grund gibt
-es keinen Antrag des Eigentümers gibt
-nur ein unklarer, auslegungsbedürftiger Beschluss des Rates existiert
-keine Veröffentlichung stattgefunden hat
-nirgends vermerkt wurde, welche Flurstücke betroffen sind ?
Betroffen ist ein Parkplatz, der unter Übernahme der öffentlichen Nutzung
an einen Privatmann verkauft wurde.
Jetzt heisst es plötzlich, dass eine Entwidmung stattgefunden hätte.
Der Ratsbeschluss ist bestenfalls eine Absichtserklärung :
"Der Rat wird einer Entwidmung zustimmen,wenn...."
Mehr hat er dann nicht getan, die angekündigte Zustimmung wurde nie erteilt.