Eröffnungsbilanz - Bewertungsstichtag
#1

Hallo oder eher 014,

ich bin gerade dabei die Eröffnungsbilanz 2010 zu kontrollieren.

Für die Berechnung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist der § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz maßgebend.

Der Kapitalwert hat sich ab 01.01.2010 dort geändert.

Welchen Wert muss ich nehmen?

1) Den ab 01.01.2010 oder

2) der Wert der vorher galt.

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!

Schön wäre auch eine kurze Begründung.

Gruß

aus

Schleswig-Holstein

Detlef

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#2

Da der Wert zum Vorjahresabschluss passen sollte, würde ich den vor der Änderung nehmen. Ansonsten gibt es ja eine nicht erklärliche und nicht als Buchung vorhandene Differenz zum Abschluss Vorjahr.

Maik
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#3

Hallo Maik,

Danke, so habe ich das auch gesehen.

Schlussbilanz gleich Eröffnungsbilanz. Bewertung muss somit zum Stichtag 31.12.2009 geschehen.

Gruß

Detlef

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