10.05.2012, 12:28
Hallo oder eher ,
ich bin gerade dabei die Eröffnungsbilanz 2010 zu kontrollieren.
Für die Berechnung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist der § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz maßgebend.
Der Kapitalwert hat sich ab 01.01.2010 dort geändert.
Welchen Wert muss ich nehmen?
1) Den ab 01.01.2010 oder
2) der Wert der vorher galt.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
Schön wäre auch eine kurze Begründung.
Gruß
aus
Schleswig-Holstein
Detlef
ich bin gerade dabei die Eröffnungsbilanz 2010 zu kontrollieren.
Für die Berechnung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist der § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz maßgebend.
Der Kapitalwert hat sich ab 01.01.2010 dort geändert.
Welchen Wert muss ich nehmen?
1) Den ab 01.01.2010 oder
2) der Wert der vorher galt.
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
Schön wäre auch eine kurze Begründung.
Gruß
aus
Schleswig-Holstein
Detlef