10.08.2017, 07:23
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Veranschlagung von Ersatzbeschaffungen von beweglichen Gütern bei der Kameralistik. Wann wird die Ersatzbeschaffung im Vermögens- und wann im Verwaltungshaushalt veranschlagt? Dazu habe ich schon mehrere Meinungen gehört.
1. Ganz normal nach der 410,00 € (netto) Grenze. Ist der Betrag drunter = Verwaltungshaushalt, ist der Betrag drüber = Vermögenshaushalt
2. Ersatzbeschaffungen werden, auch wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten über 410,00 € (netto) liegen, im Verwaltungshaushalt veranschlagt, wenn das zu ersetzende Anlagegut noch nicht vollständig abgeschrieben wurde. Wurde es bereits vollständig abgeschrieben und liegt über 410,00 € (netto) wird es im Vermögenshaushalt veranschlagt.
3. Wenn das zu ersetzende Anlagegut erheblich besser ist als das alte, wird es im Vermögenshaushalt veranschlagt, sonst im Verwaltungshaushalt (410,00 €-Grenze beachten).
Welche der drei Aussagen stimmt, bzw. wie genau werden Ersatzbeschaffungen veranschlagt?
Bei Variante 2 und 3 könnten theoretisch auch z. B. der Ersatz von Autos (oder andere teurere Anlagegütern) im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden. Ist dies so richtig?
Vielen Dank!
ich habe eine Frage zur Veranschlagung von Ersatzbeschaffungen von beweglichen Gütern bei der Kameralistik. Wann wird die Ersatzbeschaffung im Vermögens- und wann im Verwaltungshaushalt veranschlagt? Dazu habe ich schon mehrere Meinungen gehört.
1. Ganz normal nach der 410,00 € (netto) Grenze. Ist der Betrag drunter = Verwaltungshaushalt, ist der Betrag drüber = Vermögenshaushalt
2. Ersatzbeschaffungen werden, auch wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten über 410,00 € (netto) liegen, im Verwaltungshaushalt veranschlagt, wenn das zu ersetzende Anlagegut noch nicht vollständig abgeschrieben wurde. Wurde es bereits vollständig abgeschrieben und liegt über 410,00 € (netto) wird es im Vermögenshaushalt veranschlagt.
3. Wenn das zu ersetzende Anlagegut erheblich besser ist als das alte, wird es im Vermögenshaushalt veranschlagt, sonst im Verwaltungshaushalt (410,00 €-Grenze beachten).
Welche der drei Aussagen stimmt, bzw. wie genau werden Ersatzbeschaffungen veranschlagt?
Bei Variante 2 und 3 könnten theoretisch auch z. B. der Ersatz von Autos (oder andere teurere Anlagegütern) im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden. Ist dies so richtig?
Vielen Dank!