01.05.2024, 09:15
Hallo zusammen,
Fast alle Bereiche im öffentlichen Dienst werden mit einer Erschwerniszulage vergütet. Jedoch behauptet unser PR, dass die Dienstkräfte beim Kommunalen Ordnungsdienst KEINER GEFAHR ausgesetzt sind. Da die Dienstkräfte keine ARBEITER sondern ANGESTELLTE sind, hätten sie keine Ansprüche auf Erschwerniszulagen oder Gefahrenzulagen.
Wer sich für Wahrung der Gesetze einsetzt und somit für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sorgt, erhält nach der Erschwerniszulagenverordnung garantiert Zulagen. Jedoch ist diese Verordnung nur für Beamte und nicht für Angestellte, behauptet das Personalamt bei uns.
Was meint ihr?
Fast alle Bereiche im öffentlichen Dienst werden mit einer Erschwerniszulage vergütet. Jedoch behauptet unser PR, dass die Dienstkräfte beim Kommunalen Ordnungsdienst KEINER GEFAHR ausgesetzt sind. Da die Dienstkräfte keine ARBEITER sondern ANGESTELLTE sind, hätten sie keine Ansprüche auf Erschwerniszulagen oder Gefahrenzulagen.
Wer sich für Wahrung der Gesetze einsetzt und somit für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sorgt, erhält nach der Erschwerniszulagenverordnung garantiert Zulagen. Jedoch ist diese Verordnung nur für Beamte und nicht für Angestellte, behauptet das Personalamt bei uns.
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