Hallo, weiß jemand ob in Niedersachsen etwas dagegen spricht, wenn sich zwei Familienmitglieder ersten Grades für den Gemeinderat zur Wahl stellen?
Ohne die niedersächsische Kommunalverfasung zu kennen: Mit Sicherheit spricht nichts dagegen! Eine solches Verbot würde ja massiv in die Wählbarkeit und damit in die Demokratie eingreifen. Bei uns (NRW) sind auch Vater und Sohn Rat.
§ 49 (Wählbarkeit) und § 50 (Unvereinbarkeit) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sehen dazu keine Verbote vor.