Ich bin verheiratet, zwei Kinder. Bundesbeamter. Meine Frau regelt bei uns das Finanzielle. Nun habe ich mir mal wieder eine Gehaltsmitteilung betrachtet. Dort steht Familienzuschlag Stufe 1. Sollte ich nicht zwei sein?
Normalerweise schon, siehe § 40 Bundesbesoldungsgesetz:
(2) Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde. Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben, wenn andere Beamte, Richter oder Soldaten der Stufe 1 bei sonst gleichem Sachverhalt zur Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen gehörten. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.
Hallo, dein/Ihr Beitrag ist schon länger her.
Ich bin Lehrerin und habe (leider erst jetzt) bemerkt, dass mir jahrelang kein Familienzuschlag Stufe 2 gewährt wurde.
Wie ist dein/Ihr Fall ausgegangen??