Früherer Arbeitsbeginn bei Hitze
#1

Der Vorschlag wegen den hohen Temperaturen bereits um 6.00 Uhr mit der Arbeit zu beginnen, wurde von der Personalabteilung der Gemeinde abgelehnt.
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage und welche Erfahrungen haben andere Bauhöfe?
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#2

Rechtliche Grundlage für die Ablehnung ist Direktionsrecht des Arbeitsgebers und ggf. entsprechende Dienstvereinbarungen zur Lage der Arbeitszeit.

Grundsätzlich ist Arbeitszeitbeginn 6 Uhr kein Problem. Bei uns ist der Gleitzeitrahmen z.B. 6-21 (für Beamte 22 Uhr).

Bei extremen Termperaturen kann ein früher Arbeitszeitbeginn aus Arbeitsschutzgründen geboten sein.

Sieh dazu z.B.:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsges...tipps.html

Eventuell hilft es dem Personalrat sowie Vorgesetzte mit ins Boot zu hohlen. Ggf. Gefährdungsanzeige an die für Arbeitsschutz zuständigen Organisationseinheiten im Hause.
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