25.10.2021, 19:40
Wenn in einer Stellenausschreibung als Qualifikation u.a. der Beruf der Bürokauffrau angegeben wurde und man diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist dann rechtlich gesehen immer die Fallgruppe 1 anzuwenden?
Also auch, wenn die Beschäftigung in der Verwaltung ausgeübt wird und nicht die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten erfolgt ist?
Oder kann trotzdem auch Fallgruppe 2 angewandt werden, wo für die EG 5 dann aber zu 50% gründliche Fachkenntnisse erforderlich wären?
Also auch, wenn die Beschäftigung in der Verwaltung ausgeübt wird und nicht die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten erfolgt ist?
Oder kann trotzdem auch Fallgruppe 2 angewandt werden, wo für die EG 5 dann aber zu 50% gründliche Fachkenntnisse erforderlich wären?