22.05.2020, 08:18
Guten Morgen,
wir haben bei uns derzeit die Situation, dass aufgrund der Corona Situation, verschiedene öffentliche Bereiche geschlossen haben. Zunächst wollte man die Kollegen in Kurzarbeit schicken, dem der PR zugestimmt hat, da die 95% Kurzarbeitergeld recht komfortabel sind. Es handelt sich hier ausnahmslos um Stundenkräfte die zwischen 15 und 20 Stunden die Woche arbeiten.
Nun sind uns einige Reinigungsfrauen abgesprungen (die Kolleginnen haben eine Vollzeitstelle gefunden) und in seiner Not ist der Dienstherr nun der Meinung, dass er einfach ein paar Frauen aus der Kurzarbeit in dem Reinigungsbereich einsetzt. Das sind zum Teil Kräfte die ähnliche Arbeiten verrichten, bzw. schwirren die alle im Bereich EG 3-4 rum.
Er möchte aber dazu auch die Eingruppierungen der Frauen ändern, also wenn jemand im Bereich EG3 oder 4 ist, dann sollen die nun EG 2 bekommen, bis der "alte" Arbeitsplatz wieder zur Verfügung steht.
Auf welcher Rechtsgrundlage ist das möglich?
Was muss in dem Fall beachtet werden?
Ich kenne mich in Sachen Kurzarbeit nicht aus. Ich verstehe aber nicht, warum man diesen Weg geht und sich den Stress macht, zumal meiner Meinung nach, der PR mitbestimmungspflichtig ist. Kann es sein, dass der Ag die Kurzarbeit nicht so durch bekommen hat, weil es eben nicht so einfach wie gedacht ist?
wir haben bei uns derzeit die Situation, dass aufgrund der Corona Situation, verschiedene öffentliche Bereiche geschlossen haben. Zunächst wollte man die Kollegen in Kurzarbeit schicken, dem der PR zugestimmt hat, da die 95% Kurzarbeitergeld recht komfortabel sind. Es handelt sich hier ausnahmslos um Stundenkräfte die zwischen 15 und 20 Stunden die Woche arbeiten.
Nun sind uns einige Reinigungsfrauen abgesprungen (die Kolleginnen haben eine Vollzeitstelle gefunden) und in seiner Not ist der Dienstherr nun der Meinung, dass er einfach ein paar Frauen aus der Kurzarbeit in dem Reinigungsbereich einsetzt. Das sind zum Teil Kräfte die ähnliche Arbeiten verrichten, bzw. schwirren die alle im Bereich EG 3-4 rum.
Er möchte aber dazu auch die Eingruppierungen der Frauen ändern, also wenn jemand im Bereich EG3 oder 4 ist, dann sollen die nun EG 2 bekommen, bis der "alte" Arbeitsplatz wieder zur Verfügung steht.
Auf welcher Rechtsgrundlage ist das möglich?
Was muss in dem Fall beachtet werden?
Ich kenne mich in Sachen Kurzarbeit nicht aus. Ich verstehe aber nicht, warum man diesen Weg geht und sich den Stress macht, zumal meiner Meinung nach, der PR mitbestimmungspflichtig ist. Kann es sein, dass der Ag die Kurzarbeit nicht so durch bekommen hat, weil es eben nicht so einfach wie gedacht ist?