04.11.2016, 15:57
Hallo zusammen,
meine Frage: welche Möglichkeiten gibt es, einen unserer Personalräte im Theater freizustellen?
Wir sind ein kommunaler Betrieb mit weniger als 300 Beschäftigten und da sieht das BayPVG KEINE Freistellung vor, erst ab 300 Beschäftigten. Die Dienststellenleitung hat sich bereits geäußert und Bezug auf das BayPVG genommen.
Mir ist klar, dass es sich nur um eine teilweise Freistellung handeln kann, aber selbst das würde uns helfen.
meine Frage: welche Möglichkeiten gibt es, einen unserer Personalräte im Theater freizustellen?
Wir sind ein kommunaler Betrieb mit weniger als 300 Beschäftigten und da sieht das BayPVG KEINE Freistellung vor, erst ab 300 Beschäftigten. Die Dienststellenleitung hat sich bereits geäußert und Bezug auf das BayPVG genommen.
Mir ist klar, dass es sich nur um eine teilweise Freistellung handeln kann, aber selbst das würde uns helfen.